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Warengruppe · PET-Becher

Beim Becher ist der Stückpreis der kleinere Teil.

Wer PET-Becher aus Asien importiert, wird in Deutschland zum Hersteller im Sinne des Gesetzes. Damit hängen an jedem Becher eine Abgabe, eine Kennzeichnungspflicht und ein Konformitätsnachweis. Wer das erst nach der Bestellung merkt, hat einen Container mit Ware, die er nicht verkaufen darf.

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Einwegkunststoffabgabe

1,236 Euro je Kilogramm. Auch auf Becher, die du selbst einführst.

Das Einwegkunststofffondsgesetz macht denjenigen zum Hersteller, der ein Einwegkunststoffprodukt erstmals in Deutschland auf dem Markt bereitstellt. Beim Import aus Asien bist das du, nicht das Werk.

Der Satz steht in § 2 der Einwegkunststofffondsverordnung: 1,236 Euro je Kilogramm für Getränkebecher einschließlich der Deckel. Zum Vergleich, weil die Einordnung darüber entscheidet: für Lebensmittelbehälter sind es 0,177 Euro.

Dazu kommt die Registrierung beim Umweltbundesamt über die Plattform DIVID und die jährliche Meldung der Mengen. Beides ist Pflicht, nicht Kür.

Rechenbeispiel

1.000 Becher à 10 g 10 kg
× 1,236 € je kg 12,36 €
Abgabe je Becher 1,24 ct

Setz das Gewicht deines Bechers ein, die Rechnung bleibt dieselbe. In unserer Kalkulation steht diese Position einzeln und nicht im Stückpreis versteckt.

Kennzeichnung

Was seit dem 12. August auf dem Becher stehen muss.

Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und hat die alte Verpackungsrichtlinie abgelöst. Sie ist damit keine Ankündigung mehr, sondern geltendes Recht.

Für Importeure heißt das unter anderem: ein Identifikationsmerkmal, etwa eine Chargen- oder Seriennummer, sowie Name, Marke und Anschrift müssen auf der Verpackung angebracht sein. Wer die Ware in Verkehr bringt, muss außerdem jederzeit belegen können, aus welchem Material sie besteht, was sie wiegt und wie hoch der Rezyklatanteil ist.

Beim Rezyklat wird es für PET konkret: für kontaktempfindliche Verpackungen mit PET als Hauptbestandteil sind gestaffelte Mindestanteile vorgesehen, 30 Prozent in der ersten und 50 Prozent in der zweiten Stufe. Ein Werk, das bislang nur nach Neuware kalkuliert hat, liefert damit zwar günstig, aber nicht verkehrsfähig.

Das klären wir, bevor die Form gebaut wird. Danach ist es teuer.

Konformität

Der Becher berührt Lebensmittel. Dafür brauchst du Papiere.

Drei Verordnungen greifen ineinander. Eine Konformitätserklärung ist dabei kein Zertifikat, das man einmal kauft und ablegt: sie muss zum Material, zur Anwendung und zur konkreten Lieferung passen.

Verordnung (EG) 1935/2004

Der Rahmen für alle Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Sie dürfen keine Bestandteile in einer Menge abgeben, die die Gesundheit gefährdet oder Geschmack und Beschaffenheit verändert.

Verordnung (EU) 10/2011

Gilt speziell für Kunststoffe. Sie führt eine Positivliste zugelassener Stoffe und legt Migrationsgrenzwerte fest. Der Nachweis läuft über eine Konformitätserklärung, die zum konkreten Material und zur konkreten Anwendung passen muss.

Verordnung (EU) 2022/1616

Kommt hinzu, sobald recycelter Kunststoff im Spiel ist. Für PET ist das keine Randfrage mehr, seit die PPWR Rezyklatanteile vorschreibt.

Ehrlich gesagt

Wer wofür haftet, hängt vom Fall ab.

Ob du die Becher unbefüllt weiterverkaufst oder selbst befüllst, ändert, welche Pflicht bei dir landet und welche beim nächsten in der Kette. Wir sagen dir das für deinen Fall, bevor bestellt wird, und schreiben nicht pauschal, dass wir alles übernehmen.

Was in jedem Fall gilt: importiert wird über uns, also sind wir der Einführer. Was daraus folgt, steht auf der Startseite unter Wer haftet wofür.

Nächster Schritt

Schick uns die Position, die du heute kaufst.

Wir rechnen sie durch: Werkspreis, Fracht, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, die Einwegkunststoffabgabe nach Gewicht und unsere Marge. Jede Position einzeln. Innerhalb von 48 Stunden weißt du, ob sich ein Wechsel lohnt, und wenn nicht, steht das ebenfalls in der Aufstellung.

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Belege

Abgabesätze: § 2 der Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (EWKFondsV). Herstellerbegriff: § 3 Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), Hinweise des Umweltbundesamts zum Einwegkunststofffonds. Kennzeichnung und Rezyklatanteil: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, anwendbar seit dem 12. August 2026. Lebensmittelkontakt: Verordnung (EG) 1935/2004, Verordnung (EU) 10/2011, Verordnung (EU) 2022/1616. Stand der Angaben: 4. September 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.